Bava Metzia 32

Kapitel 32

א משום כדי חייו
1 wegen seines Lebensunterhaltes.
ב אמר רב הונא אמר רב האומר לחברו שדה שאני לוקח לכשאקחנה קנויה לך מעכשיו קנה
2 R. Hona sagte im Namen Rabhs: Wenn jemand zu seinem Nächsten sagt: das Feld, das ich kaufen werde, sei, sobald ich es gekauft habe, dir von jetzt ab verkauft, so hat dieser es geeignet.
ג אמר רבא מסתברא מלתא דרב בשדה סתם אבל בשדה זו לא מי יימר דמזבין לה ניהליה
3 Raba sagte: Die Lehre Rabhs ist einleuchtend, wenn er von einem Felde allgemein gesprochen hat, nicht aber, wenn er von einem bestimmten Felde gesprochen hat, denn es ist ja nicht ausgemacht, daß jener es ihm verkaufen wird.
ד והאלהים אמר רב אפי' בשדה זו מכדי רב כמאן אמרה לשמעתי' כר"מ דאמר אדם מקנה דבר שלא בא לעולם
4 Aber, bei Gott, Rabh sagte es auch von dem Falle, wenn er von einem bestimmten Felde gesprochen hat, denn Rabh sagte seine Lehre nach R. Meír, welcher sagt, man könne das verkaufen, was noch nicht auf die Welt gekommen ist.
ה דתניא האומר לאשה התקדשי לי לאחר שאתגייר לאחר שתתגיירי (קידושין סו ב) לאחר שאשתחרר לאחר שתשתחררי לאחר שימות בעליך לאחר שיחלוץ לך יבמיך (דברים כה, ה) לאחר שתמות אחותיך (ויקרא יח, יח) אינה מקודשת
5 Es wird nämlich gelehrt: Wenn jemand zu einer Frau sagt: sei mir angetraut, nachdem ich Proselyt geworden bin, nachdem du Proselytin geworden bist, nachdem ich frei geworden bin, nachdem du Freie geworden bist, nachdem dein Mann gestorben ist, nachdem dein Schwager an dir die Ḥaliça vollzogen hat, nachdem deine Schwester gestorben ist, so ist sie ihm nicht angetraut;
ו ר"מ אומר מקודשת
6 R. Meír sagt, sie sei ihm angetraut.
ז והא אשה כשדה זו דמיא וא"ר מאיר מקודשת:
7 Bei einer Frau ist es ja ebenso, als würde er von einem bestimmten Feldesprechen, und R. Meír sagt, sie sei angetraut.
ח אמר שמואל המוצא שטר הקנאה בשוק יחזירו לבעלים דאי משום דכתב ללות ולא לוה הא שעבד נפשיה ואי משום פרעון לא חיישינן לפרעון דאם איתא דפרעיה מקרע הוה קרע ליה
8 Šemuél sagte: Wenn jemand einen Schuldschein mit Zueignung auf der Straße findet, so gebe er ihn dem Eigentümer zurück; berücksichtigt man, er kann ihm zum Borgen geschrieben und nicht geborgt haben, so hat er esihm ja abgetreten, und berücksichtigt man, er könnte [die Schuld] bezahlt haben, so ist Bezahlung nicht zu berücksichtigen, denn wenn er sie bezahlt hätte, würde er [den Schein] zerrissen haben.
ט אמר רב נחמן אבא מן ספרי דייני דמר שמואל הוה והוינא כבר שיתא כבר שבע ודכרנא דהוו מכרזי ואמרי הני שטרי אקנייתא דמשתכחי בשוקא נהדרינהו למרייהו
9 R. Naḥman sagte: Mein Vater gehörte zu den Gerichtsschreibern des Meister Šemuél, ich war damals etwa sechs oder sieben Jahre alt, und ich erinnere mich, daß man wie folgt ausrufen ließ: Schuldscheine mit Zueignung, die auf der Straße gefunden werden, sind ihren Eigentümern zurückzugeben.
י אמר רב עמרם אף אנן תנינא כל מעשה בית דין הרי זה יחזיר אלמא לא חיישינן לפירעון א"ל רבי זירא מתניתין בשטרי חלטאתא ואדרכתא דלאו בני פרעון נינהו
10 R. A͑mram sagte: Auch wir haben demgemäß gelernt: oder irgend eine gerichtliche Urkunde findet, so gebe er sie ab; demnach ist Bezahlung nicht zu berücksichtigen. R. Zera erwiderte ihm: Die Mišna spricht von Vollstreckungsurkunden und Einweisungsurkunden, bei denen es sich nicht um eine Bezahlung handelt.
יא אמר רבא והני לאו בני פרעון נינהו והא אמרי נהרדעי שומא הדר עד תריסר ירחי שתא ואמר אמימר אנא מנהרדעא אנא וסבירא לי דשומא הדר לעולם
11 Raba entgegnete: Handelt es sich denn bei diesen nicht um eine Bezahlung, die Nehardee͑nser sagten ja, daß die Schätzunginnerhalb eines Jahres von zwölf Monaten rückgängig gemacht werden könne. Ferner sagte Amemar, er sei Nehardee͑nser, sei aber der Ansicht, die Schätzung könne immer rückgängig gemacht werden!?
יב אלא אמר רבא התם היינו טעמא דאמרי איהו הוא דאפסיד אנפשיה דבעידנא דפרעיה אבעי ליה למקרעיה לשטריה א"נ למכתב שטרא אחרינא עילויה
12 Vielmehr, sagte Raba, hierbei erfolgt dies aus dem Grunde, weil [der Schuldner] selbst Schuld hat, denn er sollte den Schein zerreißen, oder er sollte einen anderen Scheinverlangen.
יג דמדינא ארעא לא בעיא למיהדר ומשום (דברים ו, יח) ועשית הישר והטוב בעיני ה' הוא דאמור רבנן תהדר הלכך מרישא הוא דקא זבין איבעי ליה למכתב שטר זביני
13 Rechtlich braucht das Grundstück nicht zurückgegebenzu werden, und nur weil es heißt:<i>und sollst tun, was recht und gut ist in den Augen des Herrn</i>, haben die Rabbanan bestimmt, daß es zurückgegeben werde; daher gilt diesals richtiger Kauf, und es sollte ein Kaufschein geschrieben werden.
יד גבי שטר חוב מאי איכא למימר אם איתא דפרעיה איבעי ליה למיקרעיה לשטריה אימור אשתמוטי קא משתמיט ליה דא"ל למחר יהבנא לך דהשתא ליתיה גבאי אי נמי אפשיטי דספרא זייר ליה:
14 Bei einem Schuldscheine aber kann man nicht sagen, wenn er ihn bezahlt hätte, würde er ihn zerrissen haben, denn jener kann ihm ausgewichen sein, indem er zu ihm sagte, er habe ihn nicht bei sich, er werde ihn ihm morgen geben, oder er kann ihn wegen der Schreibegebührzurückbehalten haben.
טו א"ר אבהו א"ר יוחנן המוצא שטר חוב בשוק אע"פ שכתוב בו הנפק לא יחזירו לבעלים
15 R. Abahu sagte im Namen R. Joḥanans: Wenn jemand einen Schuldschein auf der Straße findet, so gebe er ihn, selbst wenn sich auf diesem eine Bestätigung befindet, dem Eigentümer nicht zurück.
טז לא מיבעיא היכא דלא כתוב בו הנפק דאיכא למימר כתב ללות ולא לוה אלא אפי' כתוב בו הנפק ומאי ניהו דמקוים לא יחזיר דחיישינן לפרעון
16 Selbstverständlich gebe er ihn nicht zurück, wenn sich auf diesem keine Bestätigung befindet, denn man kann annehmen, er habe ihn zum Borgen geschrieben und nicht geborgt, aber selbst wenn sich auf diesem eine Bestätigung befindet, wenn ernämlich [gerichtlich] beglaubigt ist, gebe er ihn nicht zurück, denn es ist zu berücksichtigen, er kann bezahlt sein.
יז איתיביה רבי ירמיה לר' אבהו כל מעשה ב"ד הרי זה יחזיר א"ל ירמיה ברי לא כל מעשה ב"ד שוים אלא כגון שהוחזק כפרן
17 R. Jirmeja wandte gegen R. Abahu ein: Auch jedes andere gerichtliche Schriftstück gebe man zurück!? Dieser erwiderte: Jirmeja, mein Sohn, nicht alle gerichtlichen Schriftstücke gleichen einander; in dem Falle, wenn er als Leugner festgestellt wurde.
יח אמר רבא ומשום דהוחזק כפרן חדא זמנא תו לא פרע כלל אלא אמר רבא מתניתין בשטר חלטאתא ואדרכתא וכדרבי זירא
18 Raba entgegnete: Wenn er einmal als Leugner festgestellt wurde, bezahlt er überhaupt nicht mehr!? Vielmehr, erklärte Raba, unsere Mišna spricht von Vollstreckungsurkunden und Einweisungsurkunden, wie R. Zera erwidert hat.
יט וכפרן הואיל ואתא לידן נימא ביה מלתא דאמר רב יוסף בר מניומי אמר רב נחמן אמרו לו צא תן לו
19 Da wir nun vom Leugner sprechen, so wollen wir etwas darüber sagen. R. Joseph b. Minjomi sagte im Namen R. Naḥmans: Wenn siezum [Beklagten] gesagt haben: geh, bezahle ihm,